BEG-Schallanforderung: 5 dB → 10 dB unter Grenzwert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verlangt seit ihrer Einführung, dass die geförderte Wärmepumpe 'leise' ist — quantifiziert als Mindest-Unterschreitung des TA-Lärm-Grenzwerts. Bisher 5 dB, ab 2026 10 dB. Das ist eine erhebliche Verschärfung — 5 dB entsprechen etwa einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke.
Übergangsfrist bis 31.12.2025
KfW-Anträge nach altem Standard (5 dB unter Grenzwert) sind noch bis Jahresende 2025 zulässig. Ab 2026 gilt die strengere Regel. Wer Bauherren über 2026 hinaus berät, sollte die neuen Anforderungen jetzt schon einplanen — sonst bleibt die Förderung aus, der Auftrag aber im Risiko.
Was die 10-dB-Regel praktisch bedeutet (WR-Beispiel)
Reines Wohngebiet, Nachtwert 35 dB. BEG-2026-Anforderung: LWA der WP minus Schallausbreitungs-Dämpfung = 25 dB(A) am Immissionsort. Bei typischen Distanzen von 10 m ergibt sich eine erlaubte LWA von etwa 56 dB(A). Viele aktuelle Modelle liegen bei 60 dB(A) oder höher — sind also nicht förderfähig.
Welche Marktsegmente die Anforderung erfüllen
Premium-Geräte mit Inverter-Technologie und Schallhaube (z. B. Stiebel WPL classic plus, Vaillant aroTHERM plus, Viessmann Vitocal 250-A) erreichen LWA-Werte um 50–55 dB(A) — sind förderfähig auch in WR-Gebieten. Standard-Modelle mit 60+ dB(A) scheiden aus oder brauchen größere Abstände.
Risiko: Kein Schallnachweis = keine Förderung
BAFA-Antragsverfahren werden zunehmend auf Schallnachweis-Vorlage geprüft. Kein Nachweis = kein Bescheid = keine Förderung = Bauherr fühlt sich vom Installateur falsch beraten. Ein dokumentiertes BEG-2026-Förderfähigkeits-Check pro Modell ist die einfachste Absicherung.
Förderfähigkeits-Check 2026 mit SilentPump
SilentPump prüft jedes der 500+ hinterlegten Modelle live gegen die BEG-2026-Anforderung am gewählten Standort. Ja/Nein-Badge mit verbleibendem Puffer in dB. Im Workflow: Bauherrn-Adresse eingeben, drei Wunsch-Modelle nebeneinander vergleichen, das beste auswählen — alles in 30 Sekunden.